Das sind die Antworten auf häufig gestellte Fragen

Viele Themen werfen beim Führerschein Fragen auf, von der Anmeldung bis zur Prüfung. Damit du nicht lange suchen musst, haben wir die wichtigsten Infos hier für dich zusammengestellt.

Wie beantrage ich einen Führerschein?

Du brauchst: Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest und biometrisches Foto – alles direkt bei uns möglich.
Danach gehst du mit den Unterlagen zum Bürgeramt und stellst dort den Antrag.
Wichtig: Reisepass oder Ausweis mitnehmen, 50 € bereithalten und – je nach Führerschein – auch den alten Führerschein (mit Übersetzung, falls nicht auf Englisch), Meldebescheinigung und die Infos zu unserer Fahrschule angeben.

➤ Hier geht’s zur Terminbuchung für den Erste-Hilfe-Kurs:
erstehilfekursberlin.de/schoeneberg-fahrschule-oscar

Bei Nichtbestehen darfst Du Deine  Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Eine Verkürzung nach einer Woche ist möglich, wenn drei Fahrübungen mit eine Fahrdauer von 90 Minuten gemacht werden.

Bei der Klasse B dauert die praktische Führerscheinprüfung 55 Minuten. Die reine Fahrzeit beläuft sich in der Regel auf ca. 35 Minuten.

Der Prüfer kann die praktische Führerscheinprüfung sowohl verkürzen, wenn er der Meinung ist, das Du das Fahrzeug und die Situationen beherrschst, als auch verlängern, wenn Du zum Beispiel in einem Stau gestanden hast (geschieht selten).

Um wieviel die Prüfungsfahrt verkürzt oder verlängert wird, liegt einzig und allein im Ermessen des Prüfers.

Der Prüfer achtet auf deine Vorbereitung (Sitz, Spiegel, Gurt) und ob du die Bedienelemente sicher beherrschst.
Wichtig sind korrektes Anfahren mit Blick in den Rückspiegel, passende Geschwindigkeit, sicherer Abstand und ein ruhiges, aufmerksames Fahrverhalten.
An Kreuzungen zählt z. B. der Schulterblick, korrektes Blinken und Rücksicht auf Fußgänger. Auch innerorts und auf der Autobahn geht es darum, vorausschauend und sicher zu fahren.
Am Ende musst du das Auto korrekt abstellen und sichern – dann hast du’s geschafft!

Du kannst frühestens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters an der Prüfung teilnehmen.

Deine  bestandene theoretische Führerscheinprüfung ist 12 Monate gültig. Innerhalb von 12 Monaten nach der theoretische Führerscheinprüfung ist Deine  praktische Führerscheinprüfung abzulegen.

Bei Nichtbestehen darfst Du Deine theoretische Führerscheinprüfung regulär nach 14 Tagen wiederholen.
Eine Verkürzung der Wartezeit  ist möglich. Nach 3 Tagen kannst du die theoretische Führerscheinprüfung wiederholen, wenn du 2 Theoriethemen besuchst.
Heißt, wir sehen uns dann nochmal  zum Theorieunterricht.

ChatGPT:

Du darfst in der Theorieprüfung für die Klassen B, A und A1 maximal 10 Fehlerpunkte haben. Beantwortest du zwei Vorfahrtsfragen falsch (je 5 Punkte), gilt die Prüfung als nicht bestanden. Für die Mofa-Prüfbescheinigung liegt die Grenze bei 7 Fehlerpunkten.

ChatGPT:

Die theoretische Führerscheinprüfung läuft am Computer ab. Du bekommst 30 Fragen bestehend aus 20 Grundfragen und 10 Fragen zur gewünschten Führerscheinklasse. Bestehen kannst du mit maximal 10 Fehlerpunkten – aber nicht bei zwei Fehlern mit je 5 Punkten.

Wenn du einen vorhandenen Führerschein erweitern willst, sind es nur 20 Fragen (10 + 10) und du darfst höchstens 6 Fehlerpunkte haben.

Du hast 45 Minuten Zeit, gut vorbereitet brauchst du oft nur 10. In Berlin lohnt es sich, spätestens eine Stunde vor Schließung da zu sein, falls es voll wird.

Am Ende hilft nur eines: lernen. Aber keine Sorge, Du hast genug Zeit, um Dich mit allen Fragen gründlich auseinanderzusetzen. Fast 1100 Fragen klingen viel, aber mit etwas Routine bekommst Du schnell ein gutes Gefühl dafür.

Wie entspannt oder gestresst Du in die theoretische Prüfung gehst, hängt stark von Deiner Vorbereitung ab. Wer regelmäßig lernt und mit einer positiven Einstellung an die Sache rangeht, hat meist keine Probleme – und sollte es doch nicht klappen, kannst Du sie wiederholen.

Auch die praktische Prüfung ist kein Hexenwerk. Der Prüfer sitzt einfach hinten im Auto und gibt über den Fahrlehrer Anweisungen. Alles läuft so ab, wie Du es im Unterricht kennengelernt hast: einparken, umkehren, bremsen, auf die Autobahn. Je besser Du vorbereitet bist, desto ruhiger wirst Du dabei bleiben.

Ein bisschen Nervosität ist normal, aber mit solider Vorbereitung und klaren Abläufen schaffst Du das. Wir begleiten Dich auf dem Weg und drücken Dir die Daumen.

Du kannst zur theoretischen Prüfung, sobald Du alle Themen in der Fahrschule durchlaufen hast und wenn Du im Lerncenter alle Fragen sicher beherrschst. Frühestens ist das drei Monate vor Deinem Mindestalter möglich.

Die praktische Prüfung darfst Du frühestens einen Monat vor Deinem entsprechenden Geburtstag machen, vorausgesetzt, alle Sonderfahrten sind erledigt. Ob Du bereit bist, bespricht Dein Fahrlehrer mit Dir. Entscheidend ist nicht Perfektion, sondern ob Du sicher und regelkonform im Straßenverkehr unterwegs bist.

Wir bieten unseren Theorieunterricht in Deutsch am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr an.

Die Regelausbildung dauert ca. 2 — 3 Monate.

Bei allen gilt die Voraussetzung, dass der Weg über die Behörden abgeschlossen ist. Heißt, Du hattest Deinen Termin beim Bürgeramt und hast dort Deinen Führerschein beantragt.

Die Laufzeit bei den Behörden in Berlin dauert zu Zeit etwa 2–3 Monate. Erst nach Erhalt der Zulassung zum Erwerb des Führerscheins kannst Du Deine Führerscheinprüfung ablegen. Mit der Ausbildung in der Fahrschule Berlin Schöneberg kannst du sofort beginnen.

 Neben der Anwesenheitspflicht in der Theorie, brauchst Du eine Anmeldung in unserem Theorie-Lern-Center. Dort bereitest Du Dich mittelst einer Multiple Choice Software auf Deine theoretische Führerscheinprüfung vor.

Dazu erhälts Du noch eine App die Du Offline nutzen kannst. Sobald Du Internetverbindung hast verbindest Du Dich und machst ein Update mit Deinem Theorie-Lern-Center. Dort weist Du immer wieviel % Dein Lernstand beträgt. Bücher gibt sowohl in Papier als auch Digital.

Nein! Hier besteht die Gefahr, bei einer Summe X die Prüfung bestehen zu müssen. Wer so etwas anbietet hat nicht das Wohl des Fahrschülers und der Allgemeinheit im Blick, sondern verfolgt wohl andere Interessen.

Da jeder individuell viele Fahrübungen benötigt, um sicher die Führerscheinprüfung zu bestehen und keine Gefahr für sich und andere zu sein, hat der Gesetzgeber dies verboten.

Wer so etwas anbietet, handelt also gesetzeswidrig.   Nur eine gute  Ausbildung mindert die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden. Jeder Unfall ist teurer !!! als eine gute Führerscheinausbildung.

Der Preis für einen Führerschein ist abhängig von der Anzahl der Fahrstunden. Für Talentierte geht es ab ca 2000 € los. Da es keine Festpreise gibt (Festpreise sind per Gesetzt verboten, wer also so etwas anbietet handelt also illegal) variiert der Preis sehr. 

Für Talentfreie kann es auch schon mal das doppelte Kosten . Die Anzahl der Fahrstunden und damit verbunden die Qualität der Ausbildung sind somit entscheidend. Dies beinhaltet Theorie und Praxisstunden. Wer sich bei der Theorie und Praxis zu viel Zeit lässt macht das ganze teurer.

Sofort. Du kannst jederzeit in die  theoretische und praktische Führerscheinausbildung einsteigen. Das macht auch Sinn. Alle Welt beneidet unser Land um die Duale Ausbildung.

Heißt,  wer schon fährt tut sich leichter, den Theorieteil zu lernen. Während der  praktischen Fahrübung machst Du viele Erfahrungen, die Dich beim Lernen unterstützen. Gleichzeitig kannst Du andere Mitschüler an Deinen Erfahrungen teilhaben lassen.

Weil sich das in der Praxis bewährt hat, hat der Gesetzgeber dies auch als verpflichtend erklärt.

Wenn Du zum ersten Mal einen Führerschein der Klassen B, A oder A1 machst, bekommst Du ihn nur auf Probe. Diese Probezeit beginnt mit dem Tag der Ersterteilung und dauert zwei Jahre. Sie kann verlängert werden – zum Beispiel, wenn Du eine schwerwiegende Verkehrsregel verletzt oder zweimal wegen weniger schwerer Verstöße auffällst. Dann musst Du an einem Aufbauseminar teilnehmen, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.  Solche Verstöße sind zum Beispiel zu schnelles Fahren, das Überfahren einer roten Ampel oder das Benutzen des Handys am Steuer. Die Führerscheinstelle wird in solchen Fällen automatisch informiert und ordnet die Maßnahmen an.

Beginn und Ende der Probezeit:
Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung des Führerscheins und endet genau zwei Jahre später mit Ablauf dieses Tages. Das Enddatum ist direkt im Führerschein vermerkt.

Verwarnungs- und Bußgelder:
Verwarnungsgelder haben keine Auswirkungen auf den Probe-Führerschein. Werden während der Probezeit Verstöße begangen, die Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder gar den Entzug des Führerscheins nach sich ziehen, ist eine Nachschulung verpflichtend.

Art der Delikte:
Verstöße im Straßenverkehr werden in zwei Kategorien eingeteilt: A- und B-Verstöße.
Unter A-Verstöße fallen schwerwiegende Zuwiderhandlungen, dazu zählen die meisten Verkehrsstraftaten (außer z. B. Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG) sowie häufige Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtmissachtungen, Vorfahrtsverletzungen oder Überholverstöße.
B-Verstöße umfassen weniger gravierende Delikte, etwa Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wie das Überschreiten des TÜV-Termins um mehr als acht Monate.

Wird innerhalb der Probezeit ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen, folgt eine Nachschulung, und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Nachschulung:
Die Nachschulung richtet sich an Fahranfänger, die auffällig geworden sind. Sie umfasst mehrere Theoriesitzungen (vier Termine à 135 Minuten), in denen die Verstöße ausführlich besprochen werden, sowie eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten, bei der ein Prüfer die Fahrweise bewertet.
Diese Kurse werden von Fahrschulen angeboten und kosten etwa 350 Euro, je nach Anbieter. Alle Kursbestandteile müssen vollständig und innerhalb der von der Straßenverkehrsbehörde vorgegebenen Frist absolviert werden.

Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit:
Kommt es nach der Nachschulung erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, fordert die Verkehrsbehörde innerhalb von zwei Monaten zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf.
Diese Beratung ist zwar freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen. Sie bringt zwei Vorteile: Zum einen wird ein Punkterabatt von zwei Punkten gewährt, zum anderen werden Verstöße, die innerhalb der zwei Monate begangen werden, bei der Fahrerlaubnisbewertung nicht berücksichtigt.

Entzug der Fahrerlaubnis:
Wenn ein Fahranfänger nicht an der Nachschulung teilnimmt oder innerhalb von zwei Monaten nach der Verwarnung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße begeht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Führerscheinneuling muss dann die theoretische und praktische Prüfung für die betroffene Führerscheinklasse erneut ablegen.

Auszug der Verstöße nach A und B, die zur Nachschulung führen

Nach einmaligem A-Verstoß:

  • Rechtsfahrgebot missachtet bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden oder in unübersichtlichen Situationen

  • Zu schnelles Fahren bei unklarer Verkehrslage, an Kreuzungen, Einmündungen oder Bahnübergängen

  • Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h

  • Unzureichender Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h

  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften

  • Überholen bei unübersichtlicher oder unklarer Verkehrslage sowie bei Überholverbot

  • Missachtung der Vorfahrt, Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

  • Falsches Verhalten gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen

  • Nicht Anhalten vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

  • Missachtung von Rotlicht oder grobes Ignorieren des STOP-Zeichens

  • Gebrauch oder Zulassen von Fahrzeugen ohne Zulassung oder Betriebserlaubnis

  • Fahren unter Alkoholeinfluss

Nach zweimaligem B-Verstoß:

  • Gefährdendes Linksabbiegen ohne Abbiegen an der Fahrbahnkante

  • Fahren mit Reifen, die weniger als 1,6 mm Profiltiefe haben

  • Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften

  • Fahren mit unsicherer Ladung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt

  • Überschreitung der TÜV-Anmeldefrist um mehr als acht Monate

  • Fahren mit mangelhaften Fahrzeugen

  • Überschreiten zulässiger Fahrzeugabmessungen

Unsere Fahrschule in Berlin Schöneberg/Steglitz bietet Fahrübungen von Montag bis Samstag.
Im Sommer kann dies bedingt durch die Nachtfahrt bis Mitternacht sein. Der frühe Vogel startet bei uns um 8:30 Uhr.

Fragen nach Pflichtfahrten lassen sich nur mit Sonderfahrten beantworten. Diese sind einzig verpflichtend. Dazu zählen Autobahn-, Überland- und Nachtfahrt.

Alle weiteren Übungsfahrten sind abhängig vom eigenen Lernverhalten. Man kann sich hier mit der Statistik behelfen, Lebensalter = Anzahl der Fahrübungen ( 80 Minuten).

Die Statistik ist hier nur grob zu sehen. Wir hatten einen Rentner mit nur 30 Übungsstunden und einen Schüler mit mehr. Sportler schneiden hier grundsätzlich besser ab.  Der Durchschnitt liegt tatsächlich bei etwa 16 Fahrübungen + Sonderfahrten.

Seit dem 01.02.2006 wird der Modellversuch “Begleitetes Fahren ab 17 in Berlin durchgeführt. Ab diesem Stichtag darf eine Fahrerlaubnis (Klasse B oder BE) bereits ab dem17. Geburtstag erteilt werden. Jedoch sind dabei folgende Auflagen einzuhalten:

  • bis zum 18. Geburtstag darf nur in Begleitung einer erwachsenen und erfahrenen Person gefahren werden (Die Person muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein, dabei ist es auch möglich, mehrere Begleitpersonen eintragen zu lassen)
  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die Begleitperson muss mindestens 5 Jahre eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleitperson darf maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister haben
  • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig Wer sich jetzt entschlossen hat, bereits mit 16 anzufangen, um pünktlich zu seinem 17.Geburtstag fertig zu sein, kann bereits jetzt die Anträge stellen. Die Einwilligung von den Erziehungsberechtigten muss dabei bestehen. Ab 16 1/2 Jahren kann der Antrag gestellt werden, jedoch nur in Begleitung der/der Erziehungsberechtigten. Des Weiteren müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (35×45 mm, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Für jede Begleitperson muss ein Formular ausgefüllt werden
  • Personalien der Begleitperson/en
  • Unterschrift + Kopie des Führerscheins der Begleitperson/en 
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