Führerschein
ab 17

Führerschein
ab 17

Mit 16 1/2 Jahren Antrag für den Auto-Führerschein ab 17
( Klasse B ) begleitetes Fahren stellen und mit dem
Auto-Führerschein ab 17 Jahren fahren

Im Rahmen dieses Modellversuchs darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Der Antrag kann schon ab 16 1/2 Jahren aber  nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestellt werden. Theoretische Prüfung mit 16 3/4 und praktische Prüfung ein Monat vor dem 18 Geburtstag.
Die Fahrberechtigung (Auto-Führerschein ab 17 Jahren ) ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Nur mit Begleitperson

    Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

  • Eintrag der Begleitperson

    Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

  • Mindest-Alter

    Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

  • Mindestens 5 Jahre

    Die Begleiter müssen seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (EU/EWR oder Schweiz) sein.

  • Erlaubte Punkte

    Die Begleiter dürfen nur maximal neu: 1 Punkt (Alt: drei Punkte) im Verkehrszentralregister haben.

  • Nur innerhalb Deutschlands

    Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.

  • Benennung der Begleitperson

    Zum Antrag und zur Benennung der Begleitpersonen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden

Die Führerschein-Theorie im Rahmen der Führerscheinprüfung spielt eine zentrale Rolle, um zukünftige Fahrer auf die Herausforderungen des Straßenverkehrs vorzubereiten. Der Erwerb theoretischen Wissens ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern dient auch dazu, die Sicherheit und das verantwortungsbewusste Verhalten der Fahrer zu gewährleisten. Hier sind die wesentlichen Vorteile der theoretischen Ausbildung und Prüfung für zukünftige Verkehrsteilnehmer:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild (Biometrisches Foto)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17
  • Personalien und Unterschrift der Begleitperson
  • Kopie des Personalausweises der Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins der Begleitperson

Der Antrag für die Ersterteilung der Klasse B oder BE wird direkt im Bürgeramt bzw. Führerscheinbüro ausgefüllt.
Zusätzlich muss der „Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17″ sowie für jede Begleitperson eine „Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17“ ausgefüllt werden.

Diese Formulare kannst Du vorab ausdrucken:

Dienstleistung Gebühren (in €)
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE
(im Rahmen des Modellversuchs „Auto Führerschein ab 17“)
51,10
zusätzlich pro Begleitperson
5,10
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE (im Rahmen des Modellversuchs „Auto Führerschein ab 17“)
Für: 51,10 €
Zusätzlich pro Begleitperson

Für: 5,10 €

Weitere Hinweise zur Begleitperson

Auch wenn die Begleitperson selbst nicht am Steuer sitzt, übernimmt sie eine wichtige Rolle im Straßenverkehr. Sie ist Vertrauensperson, Gesprächspartner und stille Unterstützung zugleich – gerade in ungewohnten oder anspruchsvollen Situationen. Damit diese Rolle gut gelingt, gibt es einige Dinge, die Begleitpersonen wissen und beachten sollten. Die folgenden Fragen und Antworten geben einen Überblick.

Welche Regeln gelten für Begleitpersonen beim Fahren?
Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze und frei von Drogen. Verantwortlich dafür, dass diese Auflagen eingehalten werden, ist der Fahranfänger selbst.

Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch empfehlenswert, dass du dich gemeinsam mit dem Fahranfänger auf Auto Führerschein ab 17 vorbereitest. Hierzu eignet sich zum Beispiel einmal mitzufahren, um sich selbst auf das einzustimmen was da in der Fahrschule vermittelt wird. Dir werden deine Aufgaben erklärt und vermittelt, wie du dich während der Fahrt angemessen verhalten sollst.

Während des gemeinsamen Fahrens profitieren die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht erfahrener Erwachsener. Sie vermitteln den jungen Fahranfängern Sicherheit und vermeiden Stress. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich die Auto Führerschein ab 17 Teilnehmer häufig sicherer.

Ein Begleiter soll das Verkehrsgeschehen aufmerksam verfolgen und dem Jugendlichen stets mit Rat zur Verfügung stehen. Über 90 Prozent der Auto Führerschein ab 17 Teilnehmer berichten, sich während der Fahrt jederzeit mit Fragen an ihren Begleiter wenden zu können. Deren Hinweise helfen oft, dass sie Gefahren besser wahrnehmen. Das wirkt beruhigend – gerade in schwierigen Situationen.

Die Führerschein Theorie über Fahrzeugtechnologie und Verkehrsverhalten ist entscheidend für die Erhöhung der Fahrsicherheit. Besonders die Aspekte der verhaltensbezogenen Verkehrssicherheit wie richtiges Bremsen, Abbiegen oder Spurwechseln werden in der Theorie behandelt. Ein informierter Fahrer wird stets auf Sicherheitsaspekte achten, die vielleicht nicht sofort offensichtlich sind, wie die Sicherung von Kindersitzen oder das richtige Benutzen von Spiegeln.

Begleiter und Jugendliche tauschen sich auch gern über erste Erfolge aus: Mehr als 80 Prozent der Erwachsenen loben die Fahranfänger, wenn sie finden, dass sie gut gefahren sind. Über die Hälfte der Begleiter äußern auch Kritik am Fahrstil des Jugendlichen.

Wenn sie es für nötig halten, machen die Begleitpersonen den Fahranfängern auch Vorschläge für kurze Fahrtunterbrechungen und Pausen oder schlagen vor, langsamer zu fahren. Kurz: Sie entlasten die jungen Menschen in der konkreten Fahrsituation durch wertvolle Hinweise.

Begleiter dürfen allerdings keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen. Das könnte für alle Beteiligten gefährlich werden. Sie sind auch keine Fahrlehrer und sollten sich daher auch nicht wie solche benehmen: Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig durchlaufen. Der Begleiter sollte sich stets auf seine beratende Funktion beschränken und den Jugendlichen in seiner Verantwortung als Fahrer ernst nehmen und vertrauen schenken.
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